Sie sind in einen Verkehrsunfall involviert und möchten sich darüber informieren, was an Kosten auf Sie zukommen kann oder welche Kosten Ihrerseits Sie verlangen können? Wir helfen Ihnen kompetent, indem wir Kontakt mit der eigenen und auch gegnerischen Haftpflichtversicherung aufnehmen und alle Formalitäten regeln. Wir setzen ihre Ansprüche sowohl hinsichtlich ihres materiellen, wie auch in Hinblick auf Schmerzensgeld durch.
Sie sind mit der Erstattung der gegnerischen Haftpflichtversicherung für Ihren Schaden nicht zufrieden? Auch in diesem Fall überprüfen wir gerne mit Ihnen die Berechnung der Versicherung und gehen auch gerichtlich mit Ihnen dagegen vor.
Sie sind in einen Verkehrsunfall involviert und auf einmal erhalten Sie einen Anhörungsbogen von der Polizei? Wir bieten an, bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht zu nehmen und mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen und in dem laufenden Verfahren zu vertreten.
Im Verfahren wegen straßenverkehrsrechtlicher Ordnungs-widrigkeiten vertreten wir Sie sowohl gegenüber der Verwaltungsbehörde, als auch im gerichtlichen Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Fahrverboten.
LASSEN SIE UNS INS GESPRÄCH KOMMEN!
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