Durch den Nachweis umfangreicher Kenntnisse bei der Anwaltskammer und regelmäßiger Fortbildungen darf ich die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht führen. Die Begleitung von der Trennung bis zur Scheidung gehört zu unseren Hauptaufgaben.
Sie streiten sich mit Ihrem Partner nur noch und haben aber Angst vor dem Schritt der Trennung oder vor dem Schritt, die Scheidung einzureichen? Informieren Sie sich vor Ihrer Entscheidung über mögliche finanzielle und andere Auswirkungen und welche rechtlichen Konsequenzen dies in Ihrem persönlichen Fall hätte.
Sie möchten sich trennen, wissen aber nicht, wie Sie das mit Ihren Kindern regeln sollen? Wir beraten Sie gerne darüber, welche Möglichkeiten es in dem Bereich des Sorge- und Umgangsrecht gibt und wie hoch eventuelle Unterhaltsansprüche oder Unterhaltspflichten ausfallen.
Nutzen sie unsere Erfahrung bei Auseinandersetzung mit Behörden, besonders dem Jugendamt.
Was müssen Sie regeln? Welche Ansprüche haben Sie und welche Forderungen können auf Sie zukommen? Was könnten Sie mit Ihrem Partner außergerichtlich vereinbaren? Was können und was müssen Sie erstreiten? Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung.
Was geschieht mit dem Vermögen? Sach- und Geldvermögen sowie Einkünfte vollständig zu ermitteln, zu bewerten und zuzuordnen, ist eine komplexe Aufgabe. Sie erfordert sowohl jahrelange Erfahrung als auch hohe fachliche Kompetenz auf dem aktuellsten Stand der Rechtsauslegung. Bei Änderungen weisen wir die Mandanten zeitnah auf für Sie vorteilhafte Ansprüche hin.
Sie beabsichtigen zu heiraten? Kommen Sie vor der Eheschließung zur Beratung über Eheverträge. So vermeiden Sie bei einer späteren Auseinandersetzung unnötigen Rosenkrieg.
LASSEN SIE UNS INS GESPRÄCH KOMMEN!
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